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Erzählen Sie uns, was Sie vorhaben. Wir sprechen über Ihre Ideen und darüber, wie wir sie gemeinsam umsetzen können.

Jens Kreuter Jens Kreuter
Geschäftsführer
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Webentwicklung

Websites und Anwendungen für mehr Menschen zugänglich machen

Wir erkennen und reduzieren digitale Barrieren in Gestaltung, Inhalten und Technik.

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Digitale Barrierefreiheit

Zugänglichkeit muss im Zusammenspiel von Inhalten, Gestaltung und Technik betrachtet werden. Wir vereinbaren, welche Seiten und Abläufe untersucht werden und welche Anforderungen als Grundlage dienen. Dabei berücksichtigen wir unterschiedliche Wege der Bedienung und Informationsaufnahme.

Die Ergebnisse werden als konkrete Aufgaben für Redaktion, Design und Entwicklung aufbereitet. Vereinbarte Korrekturen lassen sich anschließend gezielt prüfen. Ihr Team erhält Hinweise, wie es zugängliche Inhalte und Komponenten auch bei späteren Änderungen weiterführen kann.

Das gehört dazu

  • Prüfrahmen
  • Barrierenanalyse
  • Verbesserungen
  • Redaktionshinweise

Ausgewählte Projekte

Das umfasst die Zusammenarbeit

Den Prüfrahmen festlegen

Zu Beginn vereinbaren wir die relevanten Seiten, Funktionen und Prüfkriterien. Automatisierte Prüfungen ergänzen wir um manuelle Tests zentraler Nutzerwege. Die Befunde werden nach Auswirkung und Aufwand geordnet.

Barrieren in Design und Entwicklung bearbeiten

Wir überarbeiten beispielsweise Kontraste, Fokuszustände, Beschriftungen, Fehlermeldungen und die Struktur von Inhalten. Die Umsetzung wird anhand der vereinbarten Kriterien geprüft und nachvollziehbar dokumentiert.

Zugänglichkeit im Alltag erhalten

Neue Inhalte und Funktionen können neue Barrieren erzeugen. Deshalb geben wir Hinweise für Redaktion und Entwicklung und vereinbaren bei Bedarf erneute Prüfungen. Sie erhalten eine Befundliste, konkrete Maßnahmen und einen dokumentierten Stand der bearbeiteten Bereiche.

Ist jede Website vom BFSG betroffen?

Das hängt vom konkreten Angebot und dem gesetzlichen Anwendungsbereich ab. Wir klären den technischen Prüf- und Umsetzungsumfang. Eine rechtliche Einordnung oder ein pauschales Konformitätsversprechen ist damit nicht verbunden.

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Jens Kreuter Jens Kreuter
Geschäftsführer
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